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Post by Schorsch on Apr 19, 2015 17:55:19 GMT
Angeblich gibt es ein aktuelles Schreiben des Bayer. Innenministeriums, wonach für aus Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländer - dazu zählt neben Bosnien, Mazedonien und Serbien auch Senegal und Ghana - keine Arbeitsgenehmigung mehr erteilt wird. Weiß jemand mehr dazu? Gibt es eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Gibt es bereits irgendwelche Initiativen dagegen? Über Infos dazu würde ich mich freuen. Georg Weigl Bahnweg 5 85229 Markt Indersdorf Tel. 08136 6917
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Post by Soraya on Apr 20, 2015 9:56:27 GMT
Hallo, ich empfehle dir den Bayerischen Flüchtlingsrat zu kontaktieren. Was die aktuelle Gesetzeslage in Bayern in Bezug auf Asylbewerber_innen werden die Mitarbeiter_innen wahrscheinlich am ehesten Bescheid wissen. Kontaktdaten: Bayerischer Flüchtlingsrat (Büro München) Augsburger Str. 13 80337 München Tel: 089 - 76 22 34 Fax: 089 - 76 22 36 Email: kontakt(at)fluechtlingsrat-bayern.de Website: www.fluechtlingsrat-bayern.deAllgemeine Telefonsprechzeiten: Montag: 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag bis Donnerstag: 10.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Freitag: 10.00 -13.00 Uhr
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yutha
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Post by yutha on Apr 21, 2015 10:38:22 GMT
Eine Internet-Recherche ergab leider nichts. Es gibt dazu also weder Zeitungsartikel noch sonstwas. Wenn dann scheint es also noch nichts festes zu sein. Eine Nachfrage beim Flüchtlingsrat erscheint mir auch am sinnvollsten. Oder vielleicht gleich beim Innenministerium?
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Post by Sandy on Apr 21, 2015 17:46:08 GMT
Hat eigentlich jetzt schon mal jemand nachgefragt irgendwo? Das würde mich nämlich auch interessieren, weil ein paar unserer Flüchtlinge auch betroffen wären. Und gilt das dann Bundesweit oder nur für Bayern?
Grüße von Sandra
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Post by Admin on Apr 22, 2015 11:14:05 GMT
Ich habe mal sowohl im Innenministerium als auch beim Flüchtlingsrat nachgefragt. Es gibt wohl eine entsprechende Arbeitsanweisung an die Ausländerbehörden, dass generell Ausländer, die keine Aufenthaltsgenehmigung haben bzw. nur sehr geringe Chancen haben, sie zu bekommen, im Ermessen des Ausländeramts, die Arbeitsgenehmigung verweigert wird. Dazu zählen auch Flüchtlinge aus diesen sicheren Herkunftsländern, die wahrscheinlich, bis auf wenige Ausnahmen, alle abgeschoben werden. Lediglich in Bezug auf Ausbildung soll es eine Erleichterung geben. Das bayer. Innenministerium spricht jedoch von einem sogenannten Vertrauensschutz, nachdem bereits erteilte Arbeitsgenehmigungen nicht zurückgezogen werden. Der Flüchtlingsrat spricht von Entziehung schon genehmigter Arbeitserlaubnisse. Da ist also wohl noch Klärungsbedarf. Fakt ist: für Leute aus o. g. Ländern wird es in Zukunft deutlich erschwert werden, eine Arbeit zu finden. Für Flüchtlinge, die bei der Einreise minderjährig waren soll es dagegen möglich sein, bei überdurchschnittlichen Leistungen und wenn sie einen Ausbildungsplatz finden, statt abgeschoben zu werden, die Ausbildung zu machen, wenn sie ihre Papiere vorlegen (bis jetzt wurden sie bei Vorlage der Papiere ja abgeschoben - aber auch hier gibt es ein Ermessen beim Ausländeramt). Wer geduldet ist aber einen Ausbildungsplatz hat, soll die Duldung auf ein Jahr verlängert bekommen, damit die Ausbildungsbetriebe eine gewisse Sicherheit haben. Nach 3 Jahren fallen sie dann wohl in §18a, Ausländergesetz für qualifizierte geduldete. Hintergrund des Ganzen ist, dass eine klare Regelung zum Thema Auslnder und Arbeit gefunden werden musste, und im Zuge dessen sind diese Entscheidungen gefallen.
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Post by Ev on Apr 24, 2015 10:43:47 GMT
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Post by Sandy on Apr 24, 2015 15:38:14 GMT
Wie aktuell ist denn der Entwurf? Da steht bei den Problemen noch was von 9 Monaten Wartezeit. Das sind doch inzwischen 3? Toll finde ich c) Alternativen: Keine. - Das ist doch mal deutlich
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Post by Ev on Apr 25, 2015 17:06:48 GMT
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