Bernd
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Posts: 1
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Post by Bernd on Apr 20, 2015 15:05:48 GMT
Hallo,
kann mir einer sagen, welche Kosten auf eine Kirchengemeinde bei Gewährung von Kirchenasyl zukommen?
Sind Arztbesuche erlaubt? Kann die betreffende Person aus dem eigentlichen Asylbereich raus so wie bei Kindern, die zur Schule gehen?
m.f.G.
Bernd
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Post by Aniko on Apr 20, 2015 19:59:05 GMT
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Post by Prof.Uhlich on Apr 20, 2015 20:25:59 GMT
Flüchtlinge im Kirchenasyl bekommen (natürlich!) keinerlei finanzielle Unterstützung mehr von staatlichen Stellen. Also müsst Ihr für alles sorgen, was der oder die Flüchtlinge zum Leben brauchen (Essen, Trinken, Kleidung, Hygiene und Körperpflege, Unterhaltung (Lesen, Handy etc.) und was nicht vom Asylgeber geliefert wird (Wohngeld, Heizung, Wasser, Strom, Gas etc.). Außerdem muß ggf. für Medikamente gesorgt werden und ärztliche Betreuung (die Flüchtlinge sind während des Asyls nicht sozial- und kranken-versichert!). Die kirchlichen Räume dürfen nur Kinder verlassen zum Kindergarten- und Schulbesuch oder (alle Asylnehmer) bei lebensbedrohlichen Erkrankungen auf dem Weg zum Krankenhaus. Achtung: Vor dem Asyl muß die Kirchengemeinde (Gemeinderat) zustimmen und es ist dringend geraten, von Beginn an einen kompetenten Anwalt einzuschalten. Empfehle sehr gute Informationen im Internet wie etwa www.kirchenasyl.de
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RechtsanwältinPetraHaubner
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Post by RechtsanwältinPetraHaubner on Apr 21, 2015 6:53:41 GMT
Im Landkreis Passau und in der Stadt Passau haben wir erreicht, daß die Leistungen gem. Asylbewerberleistungsgesetz (abgesehen von den Unterkunftskosten) weiter gewährt werden, wenn die Kirchengemeinde erklärt, daß sie nur die Unterkunft zur Verfügung stellt und keine weiteren Leistungen gewährt. Das Existenzminimum muß ja weiterhin gewährleistet werden. Es gibt dann auch weiter Krankenbehandlungsscheine für Arztbesuche. Für andere Kommunen haben wir noch keine Erfahrungen. Wir würden das aber gerne mal vor den Sozialgerichten ausstreiten, wenn eine Kommune die Leistungen ablehnt.
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RechtsanwältinPetraHaubner
Guest
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Post by RechtsanwältinPetraHaubner on Apr 21, 2015 8:21:33 GMT
Da schon jemand kritisiert hat, daß hier viele anonym sind: Das ist mein Klarname. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung unter Tel.: 0851-31140, petra.haubner@haubner-schank.de (Für haupt- und ehrenamtliche Helfer_innen in der Flüchtlingsarbeit kostenlos!)
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Post by Admin on Apr 22, 2015 16:49:01 GMT
Eine Anfrage bei Kirchenasyl.de gab folgendes Ergebnis: "vielen Dank für Ihre Anfrage. Unten stehend finden Sie generelle Informationen zum Thema Kirchenasyl: - Die Erstinformation zu Kirchenasyl: www.kirchenasyl.de/wp-content/uploads/2013/12/bag-erstinfo-screen.pdf- Die Checkliste zu Kirchenasyl: www.kirchenasyl.de/?portfolio=neuerscheinung-checkliste-kirchenasylIn der Planung eines Kirchenasyls sollten Sie die Ansprechpartner in Ihrer Region kontaktieren. Diese finden Sie gleich auf der Startseite von www.kirchenasyl.de auf der Deutschland Karte. Wenn Sie auf Ihr Bundesland klicken finden sie in dem darunterliegenden orangen Feld Kontaktdaten (rechts sind Zahlen um weiterzublättern). Unter "Über Kirchenasyl" finden Sie auch diverse Erfahrungsberichte zum Nachlesen. Über die Kosten für ein Kirchenasyl können wir keine Auskunft geben, da die Umstände eines jeden Kirchenasyls anders sind und generell die Lebenskosten verschiedenen Regionen Deutschlands stark variieren. Medizinische Kosten müssen auch getragen werden, aber man kann Kontakt aufnehmen zu einem Medibüro oder auch Ärzten in der Gemeinde. Normalerweise gehen Kinder im Kirchenasyl auch in die Schule bzw. Kindergarten. Sollten sie weitere Fragen haben, dann sind wir auch telefonisch für Sie erreichbar. Wenn es zu dann tatsächlich zu einem Kirchenasyl kommt, würde ich mich daher sehr freuen, wenn Sie kurz Bescheid geben könnten, da wir als BAG eine Dokumentation über alle Kirchenasyle in Deutschland führen."
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